1.
Lieferung der Softwareprodukte, Nutzungsrechte
1.1 SOS liefert dem Kunden die Produkte. Die
Installation und Inbetriebnahme der Produkte obliegen dem Kunden. Ist ein
Installationspreis ausgewiesen, dann erfolgt die Installation durch SOS.
1.2 Dem
Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Produkte in unveränderter
Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart auf den Geräten zu nutzen, für die
sie gemäß der Nutzungslizenz bestimmt sind. Ist keine besondere Nutzungsart
vereinbart, dürfen die Produkte nur auf einem Computer gespeichert werden. Der
Kunde wird die Produkte ohne schriftliche Zustimmung von SOS weder übersetzen
noch bearbeiten.
1.3 Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Produkt
eine Kopie herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und
Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib
der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht
vervielfältigt werden.
1.4 Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen,
daß die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne
schriftliche Zustimmung von SOS Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.
Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung
2.1 Das Recht zur Nutzung der Produkte geht mit der
vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
2.2 Bei Mängeln am Datenträgermaterial, die
innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten (gerechnet ab Lieferung)
infolge eines vor der Lieferung liegenden Umstandes auftreten (z.B.
Konstruktions- oder Materialfehler, Fehlen zugesicherter Eigenschaften),
leistet SOS nach ihrer Wahl durch Instandsetzung oder Neulieferung Gewähr.
2.3 Bei Produktfehlern, d.h. Abweichungen von der im
Produktblatt festgelegten Programmspezifikation, die innerhalb der umseitig
genannten Gewährleistungsfrist (gerechnet ab Überlassung) infolge eines vor der
Überlassung liegenden Umstandes auftreten, umfaßt die Gewährleistung für Produkte
mit Wartungsvertrag die Fehlerdiagnose und die Fehlerbeseitigung. Die Beseitigung
von Fehlern erfolgt durch Überlassung eines
Korrektur- bzw. Änderungsstandes. Bei den übrigen Produkten tritt an die
Stelle der Verpflichtung zur Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung die Verpflichtung
zur Überlassung von Korrektur- bzw. Änderungsständen, soweit diese bei SOS
vorhanden sind.
2.4 Wird ein Produktfehler nicht innerhalb
angemessener Frist beseitigt oder in einer dem Kunden zumutbaren Weise
umgangen, bleibt das Recht des Kunden zur Preisherabsetzung oder Rückgängigmachung
des Vertrages unberührt.
3.
Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise für die Nutzung der Softwareprodukte
sowie andere nicht laufend zu zahlende Preise werden fällig unverzüglich
nachdem die Lieferung oder Leistung erbracht und die Rechnung dem Kunden zugegangen
ist.
3.2 Neben den vorgenannten Preisen stellt SOS zu
ihren jeweils gültigen Listenpreisen gesondert in Rechnung:
– Die Diagnose und das Beseitigen von Störungen oder Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung oder durch sonstige durch SOS nicht zu vertretende
Umstände entstanden sind,
– Arbeiten zum Duplizieren, Übersetzen und Generieren der
Softwareprodukte,
– vom Kunden gewünschte Service-, Aufstellungs-,
Beratungs-, Software-Engineerings- und sonstige Unterstützungsleistungen,
– Reisezeiten.
4.
Haftung von SOS
4.1 Wenn der Kunde aus von SOS nicht zu vertretenden
Gründen Lieferungen oder Leistungen nicht rechtzeitig erhalten hat und
glaubhaft macht, daß ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, kann er keinen
Schadenersatz beanspruchen. SOS hat insbesondere Mobilmachung, Krieg, Unruhen,
Streik und Aussperrung nicht zu vertreten.
4.2 SOS ersetzt bei einem von ihr zu vertretenden
Sachschaden an Daten im Zusammenhang mit dem vertragsgemäßen Gebrauch der
Softwareprodukte den Aufwand, der zur Wiederherstellung verlorener Daten
erforderlich ist, wenn diese ordnungsgemäß gesichert sind. Bei Verlust oder Beschädigung
von Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die
Wiederbeschaffung verlorener Daten.
4.3 Weitergehende als die in diesem Vertrag ausdrücklich
genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem
Grund, insbesondere Ansprüche wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung,
Mitwirkung bei der Einsatzvorbereitung, Betriebsunterbrechungen oder Mängeln an
Produkten sind ausgeschlossen, soweit nicht z.B. bei Schäden an privat
genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes grober Fahrlässigkeit oder Fehlens
zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
5.
Ausfuhrgenehmigungen, Nebenabreden, Gerichtsstand
5.1 Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und
Unterlagen kann z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der
Genehmigungspflicht unterliegen.
5.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
5.3 Gerichtsstand ist Berlin.